Plastikverbot

Trinkhalm-Union - Matthias Petruschat e.K.
2021-01-06 13:01:00 / Kommentare 0

PLASTIKVERBOT ab dem 3. Juli 2021

Lesen Sie hier, was Sie als Verbraucher (Restaurant, Hotel, Fitnessstudio, Café, Bar, Diskothek etc.) wissen müssen!

FRAGEN UND ANTWORTEN rund um das Thema "Plastikverbot"


F:  Müssen wir unseren Lagerbestand an Trinkhalmen & Strohhalmen ab dem 03.07.2021 vernichten?
A: NEIN! - Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) schreibt ganz klar, dass das sinnlose vernichten von gebrauchstauglicher Ware zu vermeiden ist! Lagerbestände die vor dem Inkrafttreten des Verbotes schon angeschafft oder produziert wurden, dürfen in Europa weiterhin verkauft und verbraucht werden! Das bedeutet, Sie dürfen nach wie vor, AUCH NACH DEM PLASTIKVERBOT die Kunststofftrinkhalme von uns beziehen und bei sich verwenden, BIS AUCH UNSER LAGERBESTAND abverkauft ist. Das Verbot bezieht sich nur auf die Herstellung dieser Artikel! Das PRODUZIEREN / IMPORTIEREN dieser Produkte ist ab dem 03.07.2021 verboten, nicht aber das Abverkaufen der noch zu gebrauchender Ware!
Durch das Verbot, dass die Hersteller und Importeure diese Waren nicht mehr in die EU einführen dürfen, ist gewährleistet, dass diese Produkte künftig aus dem Handel verschwinden.

Hier finden Sie den Link direkt zum BMU: https://www.bmu.de/faqs/einwegkunststoffverbotsverordnung

F:  Welche Alternativen gibt es?
A:  Einwegkunststoffprodukte können in vielen Fällen durch umweltfreundlichere Mehrweglösungen ersetzt werden, was speziell bei Trinkhalmen unsere GLAS Trinkhalme oder aber auch unsere EDELSTAHL Trinkhalme sind. Natürlich haben wir auch hochwertige Strohhalme aus Papier im Programm, die ebenfalls auch nach dem 03.07.2021 noch verwendet werden dürfen.

F:  Gibt es Ausnahmen für Produkte aus biobasierten Kunststoffen beziehungsweise biologisch abbaubaren Kunststoffen?
A: NEIN! Auch diese Kunststoffe sind erfasst. Biobasierte Kunststoffe können zwar in einzelnen Fällen gegenüber fossilbasierten Kunststoffen ökologische Vorteile aufweisen. Aber sie verursachen die gleichen Schäden, wenn sie in die Umwelt gelangen.


FAZIT

Über kurz oder lang wird es in Europa keine Einwegartikel die die Umwelt belasten, mehr geben! Sinnlose Vernichtungsaktionen sind jedoch nicht erwünscht und sollen vermieden werden! LAGERBESTÄNDE (also auch die von uns) dürfen Abverkauft und ohne Strafe weiter verwendet werden! Hersteller dürfen die betroffenen Artikel nicht mehr für den Europäischen Markt produzieren und in den Verkehr bringen, welches die Verdrängung dieser Produkte gewährleistet und diese dann somit über kurz oder lang aus dem Handel verschwinden.


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