Seit dem 12. August 2026 ist die neue EU-Verpackungsverordnung, die sogenannte Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), anwendbar. Sie bringt für Unternehmen, die verpackte Waren direkt an Endabnehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten liefern, zusätzliche gesetzliche Verpflichtungen mit sich.
Als Endabnehmer gelten dabei nicht nur Privatpersonen. Auch gewerbliche Kunden wie Restaurants, Bars, Hotels oder andere Betriebe gelten als Endabnehmer, wenn sie die gelieferten Waren selbst verwenden und nicht in der gelieferten Form weiterverkaufen.
Für Direktlieferungen an solche Endabnehmer müssten wir uns in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten registrieren, dort die erforderlichen verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen und grundsätzlich einen Bevollmächtigten bestellen. Dies würde für uns einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und unverhältnismäßig hohe laufende Kosten verursachen.
Aus diesem Grund können wir Endabnehmer im EU-Ausland leider nicht mehr direkt beliefern.

Lieferungen an Wiederverkäufer bleiben möglich
Gewerbliche Wiederverkäufer im EU-Ausland können wir weiterhin beliefern, sofern sie die Waren in der gelieferten Form weiterverkaufen und damit keine Endabnehmer im Sinne der PPWR sind.
Wenn Sie als Händler an einer Bestellung interessiert sind, setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung. Wir prüfen die Voraussetzungen gerne individuell.
Unser regulärer Versand innerhalb Deutschlands bleibt von dieser Änderung unberührt. Kunden mit Sitz im EU-Ausland können weiterhin zu den gleichen Bedingungen an eine Lieferadresse innerhalb Deutschlands bestellen und den anschließenden Weitertransport eigenständig organisieren.
Wir bedauern diese Einschränkung sehr und bitten um Verständnis. Sie beruht nicht auf einer freiwilligen Änderung unseres Versandservices, sondern auf den neuen gesetzlichen Anforderungen und den damit verbundenen erheblichen Kosten.
Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle.