Was gilt für wiederverwendbare Plastikstrohhalme?

Warum sind unsere PP-Trinkhalme wiederverwendbar?
Unsere Trinkhalme bestehen aus robustem Polypropylen (PP) und sind für die wiederholte Verwendung ausgelegt. Sie eignen sich für kalte und heiße Getränke bis 90 °C und wurden nach DIN EN 12875-1:2005-08 auf Spülmaschinenbeständigkeit geprüft. Dabei halten sie bis zu 125 Spülzyklen stand.

Was gilt für wiederverwendbare Plastikstrohhalme beim Einwegplastikverbot?
Die Einwegkunststoffverbotsverordnung verbietet nicht pauschal alle Trinkhalme aus Kunststoff. Sie betrifft das Inverkehrbringen bestimmter Einwegkunststoffprodukte, darunter Einweg-Trinkhalme aus Kunststoff. Entscheidend ist, ob ein Produkt dafür konzipiert, entwickelt und in Verkehr gebracht wird, während seiner Lebensdauer mehrfach für denselben Zweck wiederverwendet zu werden. Unsere PP-Trinkhalme sind für die wiederholte Verwendung vorgesehen und auf Spülmaschinenbeständigkeit geprüft.
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